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AFPOP BULLETIN © Code No Revision No - 01 Revision Date
28/Nov/2006

WUSSTEN SIE SCHON…


WUSSTEN SIE SCHON …
... daß Nicht-Residenten ein in Portugal zugelassenes Auto nur fahren dürfen, wenn es ihnen gehört oder gemietet ist?
... daß die Grundsteuer ab einer bestimmten Höhe auch in zwei Raten zahlbar ist?
... daß ein Mietvertrag mindestens fünf Jahre gelten muß?
... daß es für Gemeinschaftswohnanlagen bestimmte gesetzliche Grundregelungen gibt?
... daß beim Kauf von Haus und Grund nicht der Vertrag, sondern die Registrierung das wichtigste ist?
... daß die nächsten Familienangehörigen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind?
... daß es eine Europäische Krankenversicherungskarte als Ersatz für das bisherige Formular E 111 gibt?
... daß in Portugal jeder als Organspender gilt, der sich nicht als Nicht-Spender registrieren läßt?
... daß die meisten Portugiesen kein Testament machen, weil gesetzlich festgelegt ist, daß das Vermögen zwischen den direkten Familienangehörigen aufgeteilt wird?
... daß Patientenverfügungen in Portugal ungültig sind?
... daß Sie Ihre Kfz-Steuer in Portugal online bezahlen können?
... daß Sie Ihren EU-Führerschein behalten können, wenn Sie Ihre Adresse der DGV mitteilen?
... daß Sie beim Kauf eines Hauses dem Finanzamt eine Kopie der Pläne vorlegen müssen, um das „modelo 1“   einreichen zu können?

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